Ver­mitt­lung eines Pfle­ge­un­ter­neh­mens durch ADVA BERATER

In höchster Not

Es war höchste Zeit als der Partner der schwer erkrankten Inha­berin eines mobilen Pfle­ge­un­ter­neh­mens in Dresden die Unter­neh­mens­be­rater von ADVA BERATER im Mai 2018 kon­tak­tierte. In den Jahren zuvor hatte das Paar selbst schon meh­rere eigene und zum Teil extrem ner­ven­auf­rei­bende Ver­suche zur Gestal­tung der Unter­neh­mens­nach­folge unter­nommen. Im End­ef­fekt war keiner dieser Anläufe jedoch erfolg­reich.

Auf Emp­feh­lung des Anwalts

Plötz­lich ver­schlech­terte sich der Gesund­heits­zu­stand der Inha­berin hin­gegen merk­lich. Ohne Nach­folger stand das Paar kurz vor Entzug der Kon­zes­sion und wäre somit insol­vent gewesen, da sie die lau­fenden Ver­trags­ver­pflich­tungen nicht mehr hätten bewäl­tigen können. Den Pati­enten, die an zwei Stand­orten in Dresden in Wohn­ge­mein­schaften unter­ge­bracht sind, konnte keine Ver­sor­gung mehr garan­tiert werden. Ein Anwalt emp­fahl dar­aufhin die Unter­neh­mens­nach­fol­ge­spe­zia­listen von ADVA BERATER. Er konnte mit ihnen bereits meh­rere Nach­fol­ge­si­tua­tionen seiner Man­dant­schaft pro­fes­sio­nell, dis­kret und erfolg­reich umsetzen.

Nach einer nächt­li­chen Tele­fon­kon­fe­renz mit dem Unter­neh­mens­be­rater Chris­tian Brade von ADVA BERATER ging es schon am nächsten Tag an die Bespre­chung der Stra­tegie sowie deren Umset­zung. Dazu schil­derte der Partner der Inha­berin seine Bedenken:

Erfolg­reiche Unter­neh­mens­über­gabe

„Ich muss zugeben, dass ich von Bera­tungs­ge­sell­schaften zunächst nicht die beste Mei­nung hatte. An einen Ver­kauf in so kurzer Zeit habe ich des­halb fast gar nicht mehr geglaubt. Umso erstaun­li­cher war für uns, dass inner­halb eines 11-tägigen Zeit­fens­ters die Unter­neh­mens­nach­folge auf die Beine gestellt wurde.“

Letzt­lich konnte das mobile Pfle­ge­un­ter­nehmen inner­halb von 11 Tagen durch Hilfe der ADVA BERATER über­geben werden. Das Lebens­werk der Unter­neh­mens­ver­käu­ferin bleibt wei­terhin erhalten und selbst für den Partner und dessen Sohn wurde eine Zukunfts­per­spek­tive gefunden, welche ver­trag­lich ver­ein­bart wurde. Die Ver­sor­gung der Pati­enten in den beiden Wohn­ge­mein­schaften konnte durch die schnelle und erfolg­reiche Über­nahme fort­füh­rend garan­tiert werden.

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