Typischerweise sind sowohl Unternehmensverkäufer als auch Unternehmenskäufer mit den Prozessen und Vorgängen bei einer Unternehmensübergabe bzw. –übernahme nicht vertraut. Sie müssen sich mit viel Zeitaufwand in diese spezielle Materie einarbeiten und haben dann trotzdem noch einen gefühlten Erfahrungsmangel. Jede Entscheidung ist somit von einer gewissen Unsicherheit geprägt.

Unser Ansatzpunkt ist, Ihnen genau diese Unsicherheit zu nehmen. In einem offenen und transparenten Prozess führen wir Verkäufer und Käufer zusammen und begleiten den gesamten Weg von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur finalen Unterschrift.

Wir bewerten das zu verkaufende Unternehmen neutral und ohne einen Zielwert erreichen zu wollen. Aus der Sicht eines Gutachters erstellen wir eine Unternehmensbewertung anhand der steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich anerkannten Verfahren aus dem sogenannten IDW S1 Standard für Unternehmensbewertungen. Dieser Standard wurde vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt und ist auf jedes Unternehmen anwendbar.

Als Grundherangehensweise werden die zu erwartenden Gewinne aus heutiger Sicht bewertet. Für den Verkäufer ist dies sinnvoll, da der Kaufpreis den Verkäufer für den Nichterhalt dieser Gewinne entschädigen soll. Aus Käufersicht macht diese Vorgehensweise Sinn, da er die zu erwartende Rendite aus dem Unternehmenskauf mit der Rendite alternativer Investitionsmöglichkeiten vergleichen kann.

Für die Bewertung des Unternehmens werden die Geschäftszahlen und das Unternehmen selbst intensiv geprüft. Maßnahmen, die bspw. zur steuerlichen Optimierung durchgeführt worden sind, werden von uns erkannt und in der Unternehmensbewertung entsprechend bereinigt. Auch die Thematik des nichtbetriebsnotwendigen Vermögens, wie bspw. Privatimmobilien wird in der Bewertung berücksichtigt.

Mit dem Ziel eines offenen und transparenten Vorgehens werden in der Bewertung getroffene Annahmen und Prognosen mit dem Inhaber/Gesellschafter besprochen und abgestimmt sowie dem Kaufinteressenten, bei Bedarf, erläutert.

Im Ergebnis soll die Unternehmensbewertung als Grundlage für die Kaufpreisermittlung bzw. Kaufpreisüberprüfung dienen.